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Grundwasser

Grundwasser

Die Qualität des Trinkwassers ist von vielen Faktoren abhängig, nicht zuletzt auch von der Qualität des Grundwassers. Es werden daher in diesem Bereich entsprechend den wasserrechtlichen Bestimmungen Maßnahmen zum Erhalt oder zur Wiederherstellung der Ressourcen  getroffen. Grundwasser fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus(BMNT).

Das Wasserrechtsgesetz (WRG) regelt die Anforderungen an den qualitativen und mengenmäßigen Schutz der Trinkwasserressourcen. Ziel ist ein Verschlechterungsverbot und ein Verbesserungsgebot der Qualität aller Oberflächenwasser und Grundwasser.

Gewässerzustandsüberwachungsverordnung

Rechtsbasis für die Überwachung der Qualität der österreichischen Grundwässer ist die Gewässerzustandsüberwachungsverordnung (GZÜV). Die fachliche und administrative Umsetzung des Untersuchungsauftrages erfolgt durch das BMLFUW in enger Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt und den Ämtern der Landesregierungen.

Die Gewässerzustandsüberwachungsverordnung regelt die chemische und mengenmäßige Überwachung des Grundwasserzustandes. Wenn Fragestellungen zu grenzüberschreitenden Grundwasserkörpern zu klären sind oder Fragen zu Wirkungszusammenhängen bestehen, kann die Messung um ein Sondermessprogramm erweitert werden.

Die Ergebnisse der Erhebung der Wassergüte in Österreich werden im Wassergütejahresbericht zusammengefasst. Allgemein kann dem österreichischen Grundwasser ein gutes Zeugnis ausgestellt werden.

Weiterer Linktipp: In der Datenbank Wasser Informationssystem Austria (WISA) sind Qualitätsdaten des Grundwassers und des Oberflächenwassers zusammen gefasst.